Verkehrsministerium: Neue Containerterminals sollten mit Gefahrgutcontainern ausgestattet werden
Das Verkehrsministerium hat kürzlich auf seiner offiziellen Website eine Ankündigung zur "Entwurfsspezifikation für Hafencontainerhöfe für gefährliche Güter" veröffentlicht.
In der Ankündigung heißt es, der Code für die Gestaltung von Containerhöfen für gefährliche Güter in Häfen sei ein obligatorischer Industriestandard für den Bau von Wassertransportprojekten. Der Standardcode JTS 176-2020 tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und wird vom Wassertransportbüro des Verkehrsministeriums verwaltet und interpretiert. Nach der Umsetzung des Codes sollten die neu gebauten Containerterminals grundsätzlich mit Containerhöfen für gefährliche Güter ausgestattet sein.