Richtlinien für die Anwendung eines Zertifikats für gefährliche Verpackungen für Export-Lithiumbatterien
Was ist ein Zertifikat für gefährliche Pakete?
Was wir normalerweise als „Gefahrpaketzertifikat“ bezeichnen, ist das „Ergebnisblatt zur Prüfung der Leistung von Ausgangs- und Eingangsgüterverpackungen“ und das „Ergebnisblatt zur Bewertung der Verwendung von Verpackungen für ausgehende gefährliche Güter“.


Warum ein Zertifikat für gefährliche Pakete beantragen?
⊙Artikel 17 des „Import- und Export-Warenkontrollgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest, dass „Unternehmen, die Verpackungsbehälter für den Export gefährlicher Güter herstellen, bei der Warenkontrollbehörde eine Leistungsbewertung der Verpackungsbehälter beantragen müssen.“ Unternehmen, die Die Herstellung gefährlicher Güter für den Export muss bei der Warenaufsichtsbehörde eine Leistungsbeurteilung beantragen. „Authentifizierung von Verpackungsbehältern. Gefährliche Güter, die Verpackungsbehälter verwenden, die die Beurteilung nicht bestanden haben, dürfen nicht exportiert werden.“
⊙Gemäß den Anforderungen der „Mustervorschriften für die Empfehlung zum Transport gefährlicher Güter“ der Vereinten Nationen können Lithium-Ionen-Batterien als gefährliche Güter der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe) eingestuft werden und sollten dies auch tun gemäß den einschlägigen Anforderungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter behandelt werden. Es führt die Inspektion und Überwachung von Export-Gefahrgutverpackungen durch, d. h. es führt die Identifizierung der Verwendung von Gefahrgutverpackungen durch.


Wie beantrage ich ein Zertifikat für gefährliche Pakete?
⊙Die Inspektion ausgehender Gefahrgutverpackungsbehälter umfasstLeistungsprüfung und Nutzungserkennung.
Im Folgenden erläutern wir anhand von Beispielen von Lithium-Ionen-Akkupacks und deren üblicher Verpackung die Anforderungen an Gefahrgutverpackungszertifikate.
Leistungstest
Eine Leistungsprüfung muss vom Unternehmen für die Herstellung gefährlicher Güter für den Export beantragt werden (es ist der Code des Unternehmens für die Produktion gefährlicher Güter für den Export erforderlich).
Unternehmen, die Verpackungen für den Export gefährlicher Güter herstellen, sollten beim örtlichen Zoll eine Leistungsprüfung beantragen und das „Antragsformular für die Inspektion von Warentransportverpackungen“ auf standardisierte Weise ausfüllen. Da die für die Typprüfung erforderliche Zeit für verschiedene Verpackungstypen unterschiedlich ist, müssen Unternehmen dies tun Beantragen Sie das „Antragsformular für die Einfuhr- und Warentransportverpackungsinspektion“. Wenn Sie das Ergebnisblatt zur Verpackungsleistungsinspektion einreichen, sollten Sie die Inspektion im Voraus beantragen und ausreichend Inspektionszeit einplanen.
Die von Unternehmen eingereichten Dokumente können gemäß der „Ankündigung zur Elektronisierung von Inspektions- und Quarantänedokumenten“ (Ankündigung Nr. 90 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2018) und anderen relevanten Vorschriften vereinfacht werden.
Bei der Leistungsprüfung ausgehender Gefahrgutverpackungsbehälter handelt es sich um eine Kombination aus regelmäßiger Prüfung und täglicher Stichprobenprüfung. Wenn die Leistungsprüfung qualifiziert ist, kann das Unternehmen im Rahmen der genehmigten regelmäßigen Prüfung die Transportverpackung gefährlicher Güter mit der Leistungsprüfung der Gefahrgutverpackung abwickeln Bericht und Werksinspektionszertifikat. „Ergebnisblatt zur Eingangs- und Ausgangswarenverpackungsleistungsinspektion“.
Die Gültigkeitsdauer des Leistungskontroll-Ergebnisblatts richtet sich nach den Materialeigenschaften des Verpackungsbehälters und der Art der darin enthaltenen Waren und beträgt in der Regel höchstens 12 Monate ab Herstellungsdatum des Behälters. Wird die Ware nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Export versandt und ist die Außenverpackung in gutem Zustand, kann das Unternehmen erneut eine Verpackungsleistungsprüfung beantragen. Nach bestandener Prüfung kann die Ware weiterhin für den Export verwendet werden. Die Neuausstellung Das „Ergebnisblatt zur Eingangs- und Eingangswarenverpackungsleistungsinspektion“ wird ab dem Datum des Abschlusses der Inspektion berechnet. Die Gültigkeitsdauer darf 6 Monate nicht überschreiten.
Verwenden Sie einen Ausweis
Der Antrag auf Identifizierung der Verwendung muss von der Einheit gestellt werden, die die Exportverpackung für gefährliche Güter verwendet, oder von der Exporteinheit (d. h. Hersteller oder Exporteur von Lithiumbatterien).
Die von Unternehmen eingereichten Dokumente können gemäß der „Ankündigung zur Elektronisierung von Inspektions- und Quarantänedokumenten“ (Ankündigung Nr. 90 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2018) und anderen relevanten Vorschriften vereinfacht werden.
Wenn das Zollpersonal die Identifizierung gefährlicher Verpackungen zur Verwendung durchführt, trifft es eine Qualifikationsfeststellung auf der Grundlage der folgenden Inhalte:
a. Ob auf dem Verpackungsbehälter klare, feste und korrekte UN-Verpackungskennzeichnungen, Chargen- und Gefahrgutkennzeichnungen aufgedruckt sind.
b. Das Erscheinungsbild der Verpackung sollte sauber sein und darf keine Rückstände, Verunreinigungen oder Undichtigkeiten aufweisen.
c. Beim Befestigen von Holzkisten und Faserplattenkisten mit Nägeln sollten diese fest genagelt werden, die Nagelspitzen sollten auf den Kopf gestellt werden und die Nagelspitzen und Nagelkappen sollten nicht hervorstehen; die Kiste sollte intakt sein und die Kiste sollte dicht gepackt sein mit Riemen. Der Wellpappenkarton sollte intakt sein, die Versiegelung sollte flach und fest sein und das Verpackungsband sollte fest am Karton anliegen.
d. Zwischen jeder Batterie oder Batteriegruppe sowie zwischen der oberen und unteren Schicht gestapelter Batterien sollte nicht leitendes Material getrennt sein, um gegenseitigen Kontakt zu verhindern.
e. Die Batterie sollte über eine Schutzvorrichtung gegen Kurzschluss verfügen.
f. Die Elektroden der Batterie dürfen die Masse anderer gestapelter Batterien nicht tragen.
g. Besondere Bestimmungen für die Verpackung von Lithiumbatterien oder Lithiumbatteriepaketen in internationalen Vorschriften.
Wenn die Waren als qualifiziert beurteilt werden oder wenn das Unternehmen die erneute Inspektion nach der Korrektur besteht, wird ein „Ergebnis der Bewertung der Verwendung der Verpackung gefährlicher Güter bei ausgehenden Gütern“ ausgestellt. Wenn die Waren als nicht qualifiziert beurteilt werden, ist der Export nicht gestattet und ein „ Es wird eine Benachrichtigung über nicht qualifizierte ausgehende Waren ausgestellt.
Das „Ergebnisformular zur Bewertung der Verwendung von Verpackungen für ausgehende Gefahrgüter“ ist für den Lufttransport 3 Monate und für andere Transportarten 1 Jahr gültig, kann jedoch die Gültigkeitsdauer des Leistungsblatts nicht überschreiten.