Zuhause > Nachrichten > Nachrichten > Es gibt neue Vorschriften für die Deklaration importierter Kosmetika
Kontaktiere uns
TEL:+86-755-25643417
Fax: +86 755 25431456
Address:Room 806, Block B, Rongde Times Square, Henggang Street, Longgang District, Shenzhen, China
Postcode: 518115
E-mail: logistics01@swwlogistics.com.cn
Kontaktieren Sie mich jetzt
Neuesten NachrichtenMehr>>
Zertifizierungen
Folge uns

Nachrichten

Es gibt neue Vorschriften für die Deklaration importierter Kosmetika

also fracht.com also fracht.com 2023-03-23 10:22:04

Um die Deklaration importierter Kosmetika weiter zu standardisieren, hat die Allgemeine Zollverwaltung am 20. Juni 2022 die Bekanntmachung Nr. 51 von 2022 (Ankündigung zur Anpassung der Deklarationsanforderungen für einige importierte Kosmetika) (im Folgenden als „Ankündigung Nr. 51"). Die wichtigsten Punkte werden eingeführt.

Hintergrund der Ankündigung 51

Am 30. September 2016 veröffentlichten das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung die „Mitteilung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung zur Anpassung der Verbrauchssteuer auf die Einfuhr von Kosmetika“ (Caiguan [2016] Nr. 48 ), Anpassung des Geltungsbereichs der Verbrauchssteuer auf den Import von Kosmetika auf High-End-Kosmetika, ist der spezifische Standard, dass der importierte verzollt Preis von Kosmetika 10 Yuan/ml (Gramm) oder 15 Yuan/Stück (Blatt) und mehr beträgt.Um Unternehmen bei der korrekten Anwendung der Steuerpositionen und Verbrauchssteuersätze bei der Einfuhr von Kosmetika zu unterstützen, hat die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 herausgegeben (Ankündigung zur Anpassung der Verbrauchssteuerpolitik für Kosmetika). Seit 2021 haben die Staatliche Verwaltung für Marktregulierung, die Staatliche Arzneimittelverwaltung und andere Abteilungen nacheinander eine Reihe von normativen Dokumenten für Kosmetika herausgegeben. Diesmal hat die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 überarbeitet und die Bekanntmachung Nr. 51 neu herausgegeben, die den Umfang der Steuerpositionen für Kosmetika, die gesetzliche Maßeinheit von Kosmetika und die Deklaration der gesetzlichen Mengen von Kosmetika klarstellt. Seit 20. Juni 2022 Umsetzung.

Höhepunkte der Ankündigung 51

Highlight 1. Der Umfang der Steuerpositionen für Kosmetika wurde klargestellt

Ankündigungsinhalt:„Wenn der Empfänger der importierten Waren und sein Vertreter die Kosmetika unter den Positionen 3303 und 3304 der Einfuhrwarensteuer deklarieren, sollten sie das Zollerklärungsformular gemäß den folgenden Vorschriften ausfüllen.“

Deutung:Die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 veröffentlichte die Verbrauchssteuerliste der Links zum Import von Kosmetika und listete die Steuerpositionen für Kosmetika mit der zehnstelligen Zollwarennummer auf. Aufgrund der Neuerungen auf dem Kosmetikmarkt haben sich die zehnstelligen Warencodes von Kosmetika entsprechend geändert, was zu einer Inkonsistenz zwischen den tatsächlich gültigen Kosmetikcodes und den öffentlichen Bekanntmachungscodes geführt hat. 2022 ist das Revisionsjahr des „Coordinated Commodity Name and Coding System". Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren hat die Generalzollverwaltung den Geltungsbereich der Steuerpositionen für Kosmetika nach der Überarbeitung des Harmonisierten Systems klargestellt, um Sicherstellung der Einheitlichkeit von Steuerpositionen für Kosmetika über Jahre hinweg.

Highlight 2. Die Berechnungsmethode des Gewichts verschiedener Darreichungsformen von Kosmetika wird durch Aufzählungsmethoden verdeutlicht

Ankündigungsinhalt:„Bei Kosmetika, deren Inhalt auf der Verpackung nach Gewicht gekennzeichnet ist, ist die erste gesetzliche Menge nach dem Nettoinhalt anzugeben, also dem Gewicht des Flüssigkeits-/Milch-/Pasten-/Pulveranteils.“

Deutung:Hinsichtlich der Berechnung des Nettogewichts von Kosmetika haben sich im Laufe der Jahre die Füllvorschriften der Einfuhr- und Ausfuhranmeldungsformulare geändert. Beispielsweise fordert die Bekanntmachung Nr. 20 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2016 (Bekanntmachung zur Überarbeitung der „Vorschriften zum Ausfüllen von Zollerklärungsformularen für importierte und exportierte Waren des Zolls der Volksrepublik China“) die Angabe des Nettogewichtsinhalts der inneren Direktverpackung; die allgemeine Zollverwaltungsmitteilung Nr. 13 von 2017 (Announcement on Amending the Customs of the People’s Republic of China Customs Import and Export Goods Declaration Form Completion Specifications) erfordert das Ausfüllen entsprechend dem Gewicht des flüssigen Teils ; Bekanntmachung der Allgemeinen Zollverwaltung Nr. 18 von 2019 (Über die Überarbeitung des Formulars zur Zollanmeldung für Einfuhr- und Ausfuhrwaren der Volksrepublik China Die Ankündigung der Füllspezifikationen) muss entsprechend dem Gewicht der Flüssigkeit ausgefüllt werden. Emulsions-/Pasten-/Pulverteil. Mit Bekanntmachung Nr. 51 wurde die Anforderung „ohne das Gewicht der Innen- und Außenverpackung“ in Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 aufgegeben und die Standardpraxis zum Ausfüllen des Zollerklärungsformulars in Bekanntmachung Nr. 18 von 2019 übernommen, die den Zoll erfordert Erklärungsformular auszufüllen Es ist einfacher und leichter zu bedienen und vermeidet gleichzeitig widersprüchliche Anforderungen an unterschiedliche Ansagen.

Highlight 3. Die Erweiterung der unabhängigen Verpackung wurde erweitert

Ankündigungsinhalt:"Verpackung... Deklarieren Sie die zweite gesetzliche Menge nach der Anzahl der Flaschen/Dosen/Filialen mit eigenständiger Verpackung."

interpretieren: Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 definiert die unabhängige Verpackung als „Flasche (Dose)“, aber die eigentliche unabhängige Verpackung von Kosmetika ist nicht auf Flaschen und Dosen beschränkt. Beispielsweise ist die unabhängige Verpackung eines Lippenstifts ein Zweig und die unabhängige Verpackung einer Gesichtsmaske ein Beutel, die beide den Rahmen von Flaschen (Dosen) sprengen. Das Bulletin Nr. 51 übernimmt den Ausdruck „Flasche/Dose/Zweig usw.“ und nimmt eine Liste unabhängiger Verpackungsformen auf, die Spielraum für die Mengendeklaration verschiedener Einzelverpackungen bietet.

Highlight 4. Verdeutlicht, wie das Gewicht von Kosmetika mit speziellen Verpackungsspezifikationen wie „Stück“ und „Bögen“ deklariert wird

Ankündigungsinhalt:„Kosmetika, deren Verpackung als ‚Tabletten oder Blätter‘ gekennzeichnet ist, müssen die erste gesetzliche Menge nach dem Nettoinhalt, d , siehe Absatz (2) dieses Artikels. zu meldende Artikelanforderungen.“

interpretieren: Im Gegensatz zu den meisten Kosmetika, die die Verpackungsspezifikation von g/ml verwenden, ist die Verpackungsspezifikation für Gesichtsmasken, Gesichtsaufkleber usw. im Allgemeinen „Stück/Blatt“. Für diese Art von Kosmetika fordert die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 die Deklaration der ersten gesetzlichen Menge nach dem Nettogewicht des Produkts, aber es ist nicht klar, ob das Nettogewicht des Produkts das Gewicht des kosmetischen Grundstoffs enthält. Die Bekanntmachung Nr. 51 legt fest, dass der deklarierte Nettogehalt solcher Kosmetika das Gewicht des Flüssigkeits-/Milch-/Pasten-/Pulverteils ist, d. h. das Gewicht des Grundmaterials ist nicht enthalten.