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Sind Liege- und Versandgebühren im zollpflichtigen Wert importierter und exportierter Waren enthalten?

sofreight.com sofreight.com 2024-01-30 09:52:50

Hongmingda LogistikEs ist ein Logistikunternehmen mit mehr als 20 Jahren Transporterfahrung, das sich auf Europa, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Südostasien und andere Märkte spezialisiert hat. Es ist eher ein Frachteigentümer als ein Frachteigentümer


Standgeld

Liegegeld bezieht sich auf die vereinbarte Zahlung an den Spediteur, wenn der Charterer es versäumt, die Be- und Entladevorgänge innerhalb der vereinbarten Be- und Entladezeit abzuschließen, was zu einer Schiffsverzögerung führt, die ohne Verschulden des Spediteurs erfolgt.

Versandzahlung

Die Versandgebühr bezieht sich auf die Zahlung, die der Spediteur dem Charterer, Verlader oder Empfänger zu einem vorab vereinbarten Satz zahlt, da das Be- und Entladen weniger Zeit als zulässig in Anspruch nimmt. Liege- und Versandgebühren fallen sowohl am Verladehafen als auch am Entladehafen an.

Sind Standgelder und Versandgebühren im verzollten Wert importierter Waren enthalten?

Gemäß den „Maßnahmen des Zolls der Volksrepublik China zur Prüfung und Bestimmung des zollpflichtigen Werts importierter und exportierter Waren“ wird der zollpflichtige Wert importierter Waren vom Zoll auf der Grundlage des Transaktionspreises überprüft und bestimmt der Ware und umfasst die Zeit, bevor die Ware zum Entladen am Einfuhrort in der Volksrepublik China ankommt. Transport sowie damit verbundene Kosten und Versicherungsprämien.

Die oben genannten Liege- und Versandgebühren gehören zur Kategorie der transportbezogenen Kosten, müssen jedoch anhand des Terminalbetriebsknotens „vor/nach dem Be- und Entladen“ importierter Waren am Entladehafen unterschieden und definiert werden. Am Beispiel der FOB-Transaktionsmethode (Free on Board) sieht die Analyse, ob Liegegelder und Versandgebühren, die in Übersee-Verladehäfen und Entladehäfen in meinem Land anfallen, im verzollten Preis importierter Waren enthalten sind, wie folgt aus:

01 Liegegelder, die an ausländischen Verladehäfen anfallen

Die am Verladehafen anfallenden Liegegelder, die tatsächlich vom Käufer getragen werden, gehören zu den Kosten der importierten Waren „vor dem Be- und Entladen“. Unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt gezahlt werden, sollten sie in den zollpflichtigen Wert der importierten Waren einbezogen werden.

02 Versandkosten an ausländischen Verladehäfen

Bei den an Übersee-Verladehäfen anfallenden Versandgebühren handelt es sich um Erstattungen, die aufgrund der kürzeren Ladezeit als die geschätzte Zeit gewährt werden, und um transportbezogene Kosten, die „vor dem Be- und Entladen“ anfallen. Sie sollten daher von der Gesamtfracht abgezogen werden und sollten nicht berücksichtigt werden in der Einfuhr enthalten. Der verzollte Wert der Ware.

03 Liegegeld, das am Entladehafen in meinem Land anfällt

Wenn bei Beginn des eigentlichen Entladens der Waren ein Liegegeld angefallen ist, handelt es sich um Kosten, die „vor dem Entladen“ der eingeführten Waren anfallen. Daher muss das Liegegeld in diesem Fall vollständig in den zollpflichtigen Wert der eingeführten Waren einbezogen werden; wenn das Liegegeld bereits angefallen ist wenn die Liegegebühr innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhoben wird, handelt es sich bei dieser Art von Liegegebühr um eine Gebühr, die „nach dem Be- und Entladen“ der eingeführten Waren anfällt und daher nicht in der Zollgebühr enthalten ist Wert der eingeführten Waren.

04 Versandkosten, die am Entladehafen in meinem Land anfallen

Da die Versandgebühren am Entladehafen „nach dem Entladen“ der eingeführten Waren anfallen, können die Versandgebühren nicht von der Gesamtfracht abgezogen werden und sollten daher nicht vom zollpflichtigen Wert der eingeführten Waren abgezogen werden.

Sind Standgelder und Versandgebühren im verzollten Wert der exportierten Waren enthalten?

Wenn ein Unternehmen Waren exportiert, können sich die in den Häfen meines Landes anfallenden Liege- und Versandgebühren auch auf den zollpflichtigen Preis der exportierten Waren auswirken, und die Auswirkungen von Liege- und Versandgebühren auf importierte Waren unterscheiden sich etwas von denen von Liege- und Versandgebühren auf importierte Waren. ähnlich. Gemäß den „Maßnahmen des Zolls der Volksrepublik China zur Genehmigung des verzollten Werts importierter und exportierter Waren“ umfasst der zollpflichtige Wert exportierter Waren die Transport- und damit verbundenen Kosten sowie Versicherungsprämien vor dem Versand der Waren der Exportstandort in der Volksrepublik China zur Verladung.

Daher sind die Transport- und damit verbundenen Kosten der Waren, die separat im Warenpreis aufgeführt sind, nachdem sie zum Exportstandort in der Volksrepublik China versandt wurden, sowie die damit verbundenen Kosten nicht im zollpflichtigen Wert der Exportgüter enthalten. Die beiden Situationen, in denen Liegegelder und Versandgebühren, die für exportierte Massengüter in den Häfen meines Landes anfallen, einen Einfluss auf den verzollten Preis exportierter Waren haben, werden wie folgt analysiert:

01 Standgeld, das am Verladehafen meines Landes anfällt

Wenn das Liegegeld vor der Verladung der Exportgüter anfällt, das heißt, wenn das Liegegeld bereits angefallen ist, wenn mit der eigentlichen Verladung der Exportgüter begonnen wird, wird das gesamte Liegegeld in den zollpflichtigen Wert der Exportgüter einbezogen; wenn das Liegegeld später erfolgt die Ausfuhrgüter werden verladen, d.h. die Waren werden tatsächlich verladen. Wenn die Liegezeit zu Beginn noch nicht eingetreten ist, wird sie nicht in den Zollwert der ausgeführten Waren einbezogen.

02 Versandkosten, die am Verladehafen in meinem Land anfallen

Da diese Gebühr nach dem Verladen der Exportgüter erhoben wird, sollte die Versandgebühr nicht vom zollpflichtigen Wert der Exportgüter abgezogen werden.

Drei Dinge, auf die Unternehmen achten sollten

01

Importunternehmen können ihr Bestes geben, um Handelsverträge zu CIF-Landed- oder CIF-Ex-Tackle-Bedingungen abzuschließen. Gemäß den oben genannten Bedingungen werden die Entladegebühren vom Verkäufer getragen, und die in den Entladegebühren enthaltenen Binnenschiffs- und Terminalgebühren sind in der Regel in der vom Verkäufer bezahlten Fracht enthalten oder werden separat bezahlt. Importunternehmen können Risiken vermeiden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

02

Unternehmen sollten auf die Überprüfung der Standgelder und Versandgebühren achten. Unternehmen können die spezifische Liegezeit und die Kosten mit dem tatsächlichen Betrag auf der Grundlage des Schiffstransportvertrags, des Datenblatts zum Entladen des Schiffsbetriebs, des Berechnungsblatts für die Entladezeit und anderer Informationen vergleichen und das Bestätigungsprinzip der Definition von „vor/nach dem Laden und Entladen“ genau verstehen ".

03

Unternehmen sollten darauf achten, Anmeldungen und Ergänzungsanmeldungen rechtzeitig beim Zoll abzugeben.