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Es gibt neue Regeln für die Deklaration importierter Kosmetika

sofreight.com sofreight.com 2024-02-23 10:07:57

Hongmingda Logistics ist ein Logistikunternehmen mit mehr als 20 Jahren Transporterfahrung. Es ist auf Märkte wie Europa, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Südostasien spezialisiert. Es ist eher ein Frachteigentümer als ein Frachteigentümer


Um die Deklarationsarbeit für importierte Kosmetika weiter zu standardisieren, hat die Generalzollverwaltung am 20. Juni 2022 die Bekanntmachung Nr. 51 von 2022 (Bekanntmachung zur Anpassung der Deklarationsanforderungen für einige importierte Kosmetika) herausgegeben (im Folgenden „Bekanntmachung Nr.51"). In diesem Artikel werden relevante Kernpunkte vorgestellt.

Hintergrund der Ankündigung Nr. 51

Am 30. September 2016 veröffentlichten das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung die „Mitteilung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung zur Anpassung der Verbrauchssteuer auf die Einfuhr von Kosmetika“ (Caishui [2016] Nr. 48). ), der den Umfang der Verbrauchssteuer auf den Import von Kosmetika auf hochwertige Kosmetika anpasst, besteht der spezifische Standard darin, dass der verzollte Importpreis für Kosmetika 10 Yuan/ml (Gramm) oder 15 Yuan/Stück (Blatt) und mehr beträgt. Um Unternehmen bei der korrekten Anwendung der Steuerpositionen und -sätze der Verbrauchsteuer auf Kosmetikimporte zu unterstützen, veröffentlichte die Generalzollverwaltung im selben Jahr die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 (Bekanntmachung über Anpassungen der Verbrauchsteuerpolitik für Kosmetika). Seit 2021 haben die staatliche Marktregulierungsbehörde, die staatliche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde und andere Behörden nacheinander eine Reihe normativer Dokumente für Kosmetika herausgegeben. Diesmal überarbeitete die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 und veröffentlichte die Bekanntmachung Nr. 51 erneut, in der der Umfang der Steuerpositionen für Kosmetika, die gesetzlichen Maßeinheiten für Kosmetika, die Angabe der gesetzlichen Menge an Kosmetika usw. klargestellt wurden. ab 20. Juni 2022 Umsetzung.

Höhepunkte der Ankündigung Nr. 51

Highlight 1. Klärung des Umfangs der Steuerpositionen für Kosmetika

Inhalt der Ankündigung:„Wenn der Empfänger importierter Waren und sein Vertreter Kosmetika unter den Einfuhrsteuerpositionen 3303 und 3304 anmelden, sollten sie das Zollanmeldungsformular gemäß den folgenden Vorschriften ausfüllen.“

Deutung:In der Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 wurde die Verbrauchssteuerliste für Kosmetikimporte angekündigt, in der Kosmetiksteuerartikel in zehnstelligen Zollwarencodes aufgeführt sind. Aufgrund der Einführung neuer Produkte auf dem Kosmetikmarkt haben sich die zehnstelligen Produktcodes von Kosmetika entsprechend geändert, was zu Inkonsistenzen zwischen den tatsächlichen und wirksamen Kosmetikcodes und den angekündigten Codes geführt hat. 2022 ist das Jahr der Überarbeitung des „Koordinierten Systems zur Warenbeschreibung und -codierung“. Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren hat die Allgemeine Zollverwaltung nach der Überarbeitung des Koordinierungssystems den Umfang der Kosmetiksteuerpositionen auf Positionsebene geklärt Stellen Sie sicher, dass der Umfang der Kosmetiksteuerposten über Jahre hinweg und über einen langen Zeitraum hinweg gleich bleibt. Geschlecht.

Highlight 2. Die Methode zur Berechnung des Gewichts verschiedener Darreichungsformen von Kosmetika wird durch Aufzählung verdeutlicht.

Inhalt der Ankündigung:„Bei Kosmetika, deren Verpackungsinhalt nach Gewicht gekennzeichnet ist, wird die erste gesetzliche Menge auf der Grundlage des Nettoinhalts, also des Gewichts des flüssigen/milchigen/pastenartigen/pulverförmigen Teils, deklariert.“

Deutung:Was die Berechnung des Nettogewichts von Kosmetika betrifft, so haben sich die Standards für das Ausfüllen von Zollanmeldungsformularen für Import- und Exportwaren im Laufe der Jahre geändert. Beispielsweise verlangt die Bekanntmachung Nr. 20 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2016 (Ankündigung zur Überarbeitung der „Vorschriften zum Ausfüllen von Zollanmeldungsformularen für Import- und Exportgüter des Zolls der Volksrepublik China“) den Nettogewichtsinhalt der Es muss eine innere Direktverpackung enthalten sein; die Bekanntmachung Nr. 13 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2017 (Ankündigung zur Überarbeitung der „Vorschriften zum Ausfüllen des Zollanmeldungsformulars für Import- und Exportgüter des Zolls der Volksrepublik China“) erfordert das Ausfüllen im Anmeldeformular entsprechend dem Gewicht des flüssigen Teils; Bekanntmachung Nr. 18 der Allgemeinen Zollverwaltung von 2019 (Zur Überarbeitung der „Überarbeitung des Zollanmeldungsformulars für Import- und Exportgüter des Zolls der Volksrepublik“) (Ankündigung „Abfüllspezifikationen“) erfordert das Einfüllen des Gewichts des flüssigen/milchigen/pastenartigen/pulverförmigen Teils. In der Bekanntmachung Nr. 51 wird die Anforderung „Ausschluss des Gewichts der Innen- und Außenverpackung“ der Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 aufgegeben und die Praxis übernommen, das Zollanmeldungsformular in der Bekanntmachung Nr. 18 von 2019 auszufüllen und die Zollanmeldung abzugeben Das Ausfüllen von Formularen ist einfacher und einfacher zu bedienen und vermeidet gleichzeitig Inkonsistenzen bei verschiedenen Ankündigungsanforderungen.

Highlight 3. Erweiterung der unabhängigen Verpackung

Inhalt der Ankündigung:„Verpackung... deklarieren Sie die zweite gesetzliche Menge entsprechend der Anzahl der Flaschen/Dosen/Tuben mit eigenständiger Verpackung.“

Deutung: Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 definiert unabhängige Verpackungen als „Flaschen (Dosen)“, aber die eigentliche unabhängige Verpackung von Kosmetika umfasst mehr als nur Flaschen und Dosen. Beispielsweise ist die eigenständige Verpackung eines Lippenstifts ein Stift und die eigenständige Verpackung einer Gesichtsmaske ein Beutel, die beide über den Umfang von Flaschen (Dosen) hinausgehen. Die Bekanntmachung Nr. 51 verwendet den Ausdruck „Flaschen/Dosen/Tuben usw.“ und listet die Formen unabhängiger Verpackungen auf und bietet operativen Raum für die Mengendeklaration verschiedener unabhängiger Verpackungen.

Highlight 4. Es wurde klargestellt, wie das Gewicht von Kosmetika mit speziellen Verpackungsspezifikationen wie „Stück“ und „Blätter“ angegeben werden kann.

Inhalt der Ankündigung:„Für Kosmetika mit Verpackungsspezifikationen in ‚Stücken‘ oder ‚Blättern‘ wird die erste gesetzliche Menge auf der Grundlage des Nettoinhalts deklariert, d Spezifikationen siehe Absatz (2) dieses Artikels. Eine Erklärung ist erforderlich.“

Deutung: Im Gegensatz zu den meisten Kosmetika, die Gramm/ml-Verpackungsspezifikationen verwenden, sind die Verpackungsspezifikationen für Gesichtsmasken, Gesichtspflaster usw. im Allgemeinen „Stücke/Blätter“. Für diese Art von Kosmetika verlangt die Bekanntmachung Nr. 55 von 2016 die Angabe der ersten gesetzlichen Menge auf der Grundlage des Nettogewichts des Produkts. Es ist jedoch nicht klar, ob das Nettogewicht des Produkts das Gewicht des kosmetischen Grundmaterials umfasst. In der Bekanntmachung Nr. 51 ist festgelegt, dass der deklarierte Nettogehalt solcher Kosmetika das Gewicht des flüssigen/milchigen/pastaigen/pulverförmigen Teils ist, also ohne das Gewicht des Grundmaterials.