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Wie viel wissen Sie über die Exportverpackungsanforderungen für Lithiumbatterien und Lithiumbatteriegeräte?

also fracht.com, also fracht.com 2023-03-16 10:43:32

Lithiumbatterien werden häufig in persönlichen Konsumgütern, in der industriellen Produktion, im Transportwesen und in anderen Branchen eingesetzt. Gerade im täglichen Leben sind Lithiumbatterien fast überall zu sehen, wie z. B. die Stromversorgung von Mobiltelefonen, die wir verwenden, die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen, Ladeschätze, gängige elektrische Gartengeräte, automatische Kehrroboter usw., alle enthalten Lithiumbatterien.

Einerseits bringen Lithiumbatterieprodukte Komfort in unser Leben.Andererseits bergen Lithiumbatterien aufgrund ihrer Produkteigenschaften große potenzielle Gefahren, und von Zeit zu Zeit kommt es zu nachfolgenden Sicherheitsunfällen.Im Vergleich zu anderen Unfällen ist die Eintrittszeit immer kürzer, es ist schwierig, es vollständig zu löschen, und es wird schwere Personen- und Sachschäden verursachen.

Vom Brand des Samsung-Note7-Handyakkus im Jahr 2016 bis zum Flugzeugbrand am Flughafen Pudong im Juli 2020, insbesondere dem Brand im Frachtraum eines internationalen Handelscontainerschiffs von COSCO SHIPPING im Januar 2020, waren davon 131 betroffen Containern, die enorme Schäden verursachten.All diese Unfälle erinnern uns immer wieder daran, dass die Sicherheitsrisiken von Lithium-Batterie-Produkten immer bestehen.

Klassifizierung von Lithiumbatterien

Die erste Kategorie sind Lithiumbatterien, die separat geliefert werden. Lithiumbatterien als eine Art von Batterien, die Lithiummetall oder Lithiumlegierungen als positive/negative Elektrodenmaterialien verwenden und nichtwässrige Elektrolytlösungen verwenden, können in Lithiummetallbatterien und Lithiumionenbatterien unterteilt werden. Lithium-Metall-Batterien enthalten metallisches Lithium und sind in der Regel nicht wiederaufladbar, während Lithium-Ionen-Batterien kein metallisches Lithium enthalten und wiederaufladbar sind. Bei separatem Versand lauten die entsprechenden UN-Nummern 3090 und 3480.

Die zweite Kategorie sind Lithiumbatterien, die mit Geräten geliefert werden. Im tatsächlichen Handel und Transport werden Lithiumbatterien oft zusammen mit Ausrüstung transportiert, wobei es hauptsächlich zwei Situationen gibt. Zum einen ist die Batterie im Gerät installiert, zum anderen ist die Batterie mit dem Gerät verpackt. Unabhängig davon, ob es metallisches Lithium enthält oder nicht, lauten die entsprechenden UN-Nummern 3091 bzw. 3481.

Die dritte Kategorie sind Geräte oder Fahrzeuge, die mit Lithiumbatterien betrieben werden. In den letzten Jahren sind in einem endlosen Strom verschiedene neue Energiefahrzeuge aufgetaucht, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, darunter Fahrräder, Autos, Balance-Autos und so weiter. Die International Maritime Dangerous Regulations haben diesem Produkt die UN-Nummer 3171 zugewiesen.

Relevante Gesetze und Vorschriften

Die Inspektion und Überwachung von Lithium-Batterien und Lithium-Batterie-Produkten basiert hauptsächlich auf den „Model Regulations on the Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“ der Vereinten Nationen, dem „Test and Standard Manual on the Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“ der Vereinten Nationen. , und die „International Maritime Transport of Dangerous Goods Regulations“ der International Maritime Organization, die „Technical Regulations for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ und die „Inspection Regulations for the Packaging of Export Dangerous Goods“ (SN/T0370. 1-2009) (SN/T0370.2-2009) (SN/T0370.3-2012) usw. warten.

Beispielsweise verlangen die „International Maritime Transport of Dangerous Goods Regulations“, dass exportierte Lithiumbatterien den UN38.3-Test bestehen und eine Zusammenfassung des Tests vorlegen müssen. Jede Zelle und jeder Batteriesatz muss mit einer Sicherheitsentlüftung ausgestattet sein, und im Falle eines gewöhnlichen Unfalls muss er so konstruiert sein, dass eine Beschädigung durch Gewalteinwirkung verhindert wird; jede Zelle und jeder Batteriesatz muss mit wirksamen Mitteln zum Verhindern externer Kurzschlüsse ausgestattet sein; jeder Batterien, die mehrere parallele Batterien oder Batteriereihen enthalten, müssen mit wirksamen Vorrichtungen (wie Dioden, Sicherungen usw.) ausgestattet sein, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass Rückströme eine Gefahr verursachen; Hersteller von Batterien und Batteriepaketen müssen ein gutes Qualitätsmanagementsystem einrichten usw..

Verpackungsanforderungen für den Export von Lithiumbatterien und Lithiumbatteriegeräten

Die folgenden Anforderungen sind in der Verpackungsrichtlinie P903 der International Maritime Dangerous Goods List genannt. Sie ist nach verschiedenen Produktkategorien unterteilt, und diese Richtlinie gilt für verwandte Waren unter UN3090, 3091, 3480 und 3481.

1. Bei in Containern verpackten Batterien oder Batteriepacks sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die verhindern, dass die Zellen oder Batteriepacks durch Bewegung oder Lageveränderung im Container beschädigt werden. Die Verpackung muss die Leistungsindikatoren für Verpackungsgruppe II erfüllen. Für Zellen oder Batterien mit einem Gesamtgewicht von 12 kg oder mehr ist ein starkes, schlagfestes Gehäuse und eine Sammlung solcher Zellen oder Batterien, eine starke Umverpackung, Schutzabdeckung, Palette oder andere Handhabungsgeräte erforderlich. Ebenso müssen solche Zellen oder Batterien gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein und die Elektroden dürfen nicht das Gewicht anderer gestapelter Gegenstände tragen.

2. Zellen oder Batterien, die zusammen mit Geräten verpackt sind, mit der Ausnahme, dass ihre Verpackung die Leistungsindikatoren der Verpackungsgruppe II erfüllen muss und die Geräte im Außenbehälter befestigt sein müssen und nicht bewegt werden dürfen. Auch die Zelle bzw. der Akkupack ist komplett ummantelt.

3. Zusätzlich zur Erfüllung der vorstehenden Anforderungen sollte die im Gerät installierte Batterie oder das Batteriepaket Maßnahmen aufweisen, um eine versehentliche Aktivierung während des Transports zu verhindern. Schützen Sie auch die Zellen oder den Akkupack vor Kurzschlüssen.

4. Wenn die Verpackung eine Kombination aus der Lithiumbatterie im Gerät und der mit dem Gerät verpackten Lithiumbatterie enthält, sollte die Verpackung mit „Lithium-Metall-Batterie UN3091 oder Lithium-Ionen UN3481 zusammen mit dem Gerät“ gekennzeichnet sein. Wenn ein Versandstück sowohl Lithium-Ionen- als auch Lithium-Metall-Batterien enthält, muss das Versandstück für beide Batterietypen gekennzeichnet sein.

Zusätzlich zu mehreren wichtigen Punkten in den Verpackungsrichtlinien P903 der International Maritime Dangerous Regulations gibt es die folgenden wichtigen Inspektions- und Überwachungspunkte, die beachtet werden müssen:

Einer davon ist, dass unabhängig davon, ob es sich um einen Lithium-Ionen-Akkupack oder einen Lithium-Ionen-Akkupack handelt, der in Geräten enthalten oder mit diesen verpackt ist, das Wattstundenverhältnis auf der Außenseite des Behälters gekennzeichnet sein muss.

Zweitens gelten Lithiumbatterieprodukte weder für begrenzte Verpackungen noch für befreite Verpackungen.

Das dritte ist, dass das Paket ausschließlich für Lithiumbatterien gekennzeichnet oder gekennzeichnet sein muss. Lithiumbatterien oder Lithiumbatteriepakete, die Artikel 188 erfüllen, verwenden das „rechteckige Zeichen“. Andere Lithiumbatterien oder Lithiumbatteriepakete verwenden das „Diamantzeichen“ für Gefahrgut der Klasse 9. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einige Länder und Regionen die gleichzeitige Anbringung der beiden Schilder verlangen, solange das Unternehmen eine Erklärung zur Situation abgibt.