Verkehrsministerium: Spezielle Hafengebühren für Schiffe in den Vereinigten Staaten
Hongmingda LogistikEs handelt sich um ein Logistikunternehmen mit mehr als 20 Jahren Transporterfahrung, das sich auf Märkte wie Europa, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Südostasien konzentriert. Es ist eher ein Frachteigentümer als ein Frachteigentümer
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Am 10. Oktober veröffentlichte das Verkehrsministerium eine Ankündigung zur Erhebung besonderer Hafengebühren für US-Schiffe.
Am 17. April 2025 leitete das Büro des US-Handelsbeauftragten eine Untersuchung gemäß Abschnitt 301 über Chinas See-, Logistik- und Schiffbauindustrie ein. Ab dem 14. Oktober 2025 werden auf Schiffen, die chinesischen Unternehmen gehören oder von ihnen betrieben werden, auf chinesisch verstaatlichten Schiffen und auf in China hergestellten Schiffen zusätzliche Hafendienstgebühren erhoben. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die einschlägigen Grundsätze des internationalen Handels und des Seeverkehrsabkommens zwischen China und den USA dar und verursacht schweren Schaden für den Seehandel zwischen China und den Vereinigten Staaten.
In Übereinstimmung mit Gesetzen und Vorschriften wie den „Internationalen Seetransportbestimmungen der Volksrepublik China“ und den Grundprinzipien des Völkerrechts werden mit Genehmigung des Staatsrates ab dem 14. Oktober 2025 Schiffe mit Schiffseigentum von US-amerikanischen Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen; Schiffe, die von US-amerikanischen Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen betrieben werden; US-Schiffe, die im Besitz von Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen sind oder von diesen betrieben werden und direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Eigenkapitals (Stimmrechte, Sitze im Vorstand) halten; Schiffe unter US-Flagge; Bei in den Vereinigten Staaten gebauten Schiffen ist die Seeverwaltungsbehörde, in der das Schiff den Hafen anläuft, für die Erhebung besonderer Hafengebühren für das Schiff verantwortlich. Die relevanten Angelegenheiten werden wie folgt bekannt gegeben:
1. Für die oben genannten Schiffe werden gesonderte Hafengebühren je nach Reise erhoben, die gestaffelt umgesetzt werden. Die spezifischen Gebührenstandards lauten wie folgt (weniger als 1 Nettotonne wird als 1 Nettotonne berechnet).
Für Anläufe zu chinesischen Häfen ab dem 14. Oktober 2025 werden 400 RMB pro Nettotonne berechnet;
Ab dem 17. April 2026 wird für das Anlegen in chinesischen Häfen eine Gebühr von 640 RMB pro Nettotonne erhoben;
Für Anläufe zu chinesischen Häfen ab dem 17. April 2027 beträgt die Gebühr 880 RMB pro Nettotonne;
Ab dem 17. April 2028 wird für das Anlegen in chinesischen Häfen eine Gebühr von 1.120 RMB pro Nettotonne erhoben.
2. Wenn ein Schiff auf derselben Reise mehrere chinesische Häfen anläuft, wird das spezielle Hafenentgelt des Schiffes nur im ersten Anlaufhafen gezahlt und wird bei weiteren Anlaufhäfen nicht erhoben. Für höchstens fünf Fahrten innerhalb eines Jahres darf dasselbe Schiff besondere Hafengebühren erheben.
3. Das Verkehrsministerium wird konkrete Umsetzungsmaßnahmen formulieren.
Es ist erwähnenswert, dass Berichten zufolge der Staatsrat beschlossen hat, die internationalen Seeschifffahrtsvorschriften der Volksrepublik China zu ändern, und heute die Erhebung besonderer Hafengebühren angekündigt hat. Dies alles ist eine Reaktion auf die offizielle Umsetzung der neuen Abschnitt 301-Vorschriften (Abschnitt 301) für die chinesische Schiffbauindustrie durch das Büro des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten.
Laut dem neuesten Bericht des maritimen Geheimdienstunternehmens Alphaliner werden bei Beibehaltung des derzeitigen Einsatzes im Jahr 2026 insgesamt acht große Reedereien zusätzliche Gebühren in Höhe von insgesamt bis zu 3,2 Milliarden US-Dollar erheben. Unter ihnen ist die COSCO Shipping Group am stärksten betroffen. Auf allen Strecken in den Vereinigten Staaten werden Schiffe eingesetzt, die sich in chinesischem Besitz befinden oder von Chinesen betrieben werden, und die Abgabe wird voraussichtlich bis zu 1,527 Milliarden US-Dollar betragen, was fast der Hälfte des Gesamtbetrags entspricht.
