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Gilt für alle Unternehmen in China! Das Exportkontrollgesetz tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft

Erwähnen 2020-10-20 17:08:30

Nach dreimaliger Beratung stimmte die 22. Sitzung des 13. Ständigen NPC-Ausschusses am 17. Oktober über das Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China ab, das am 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.


Die Exportkontrolle bezieht sich auf unerschwingliche oder einschränkende Maßnahmen beim Export bestimmter Artikel, um die Benutzer oder Verwendungen der Artikel zu kontrollieren. Die Einführung der Exportkontrolle ist ein international anerkannter Weg, um internationalen Verpflichtungen wie der Nichtverbreitung nachzukommen. Gegenwärtig wird die Exportkontrolle zu einem wichtigen Mittel zur Wahrung der nationalen Sicherheit und Interessen.


Das soeben verabschiedete Exportkontrollgesetz umfasst fünf Kapitel: allgemeine Bestimmungen, Kontrollrichtlinien, Kontrolllisten und Kontrollmaßnahmen, Überwachung und Verwaltung, rechtliche Verantwortung und ergänzende Bestimmungen mit insgesamt 49 Artikeln.

 

Das Gesetz definiert den Umfang der Ausfuhrkontrolle, gewährleistet die vollständige Abdeckung kontrollierter Gegenstände, Subjekte und kontrollierter Handlungen und sieht vor, dass kontrollierte Gegenstände aus Chinas Hoheitsgebiet ins Ausland transferiert und kontrollierte Gegenstände von chinesischen Bürgern bereitgestellt werden. Juristische Personen und nicht rechtsfähige Organisationen ausländischer Organisationen und Einzelpersonen unterliegen diesem Gesetz.

 

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Das Gesetz legt Exportkontrolllisten, vorübergehende Kontrollen und umfassende Kontrollen fest. Das System der Ausfuhrkontrollliste wird festgelegt, und die staatliche Verwaltung der Ausfuhrkontrolle muss zusammen mit den zuständigen Abteilungen eine Ausfuhrkontrollliste gemäß den Ausfuhrkontrollrichtlinien erstellen, anpassen und ausstellen und die kontrollierten Elemente klar auflisten. Die staatliche Verwaltung für Exportkontrolle kann eine Ankündigung zur Einführung einer vorübergehenden Kontrolle über Waren, Technologien und Dienstleistungen außerhalb der Exportkontrollliste veröffentlichen.


Für Gegenstände, die nicht in der Ausfuhrkontrollliste aufgeführt sind und keiner vorübergehenden Kontrolle unterliegen, führen die Ausfuhrbetreiber auch eine Ausfuhrkontrolle durch, wenn sie wissen oder wissen sollten oder von der staatlichen Verwaltung über die Ausfuhrkontrolle informiert wurden, dass die betreffenden Gegenstände Risiken bergen können zu nationaler Sicherheit und Interessen.

Das Gesetz legt auch die extraterritoriale Anwendung und gegenseitige Maßnahmen fest.

Eine besteht darin, die Bereitstellung von Informationen zur Exportkontrolle für überseeische Länder zu standardisieren und klar zu machen, dass die Bereitstellung von Informationen zur Exportkontrolle für überseeische Länder in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgen sollte und diejenigen, die die nationale Sicherheit und Interessen gefährden könnten, nicht unter der Voraussetzung.


Die zweite besteht darin, die notwendige extraterritoriale Anwendung dieses Gesetzes festzulegen und deutlich zu machen, dass Organisationen und Einzelpersonen außerhalb des Hoheitsgebiets, die gegen die einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes über die Exportkontrolle verstoßen, die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas gefährden und die Leistung behindern von internationalen Verpflichtungen wie der Nichtverbreitung sind nach dem Gesetz zu behandeln und auf rechtliche Verantwortung zu untersuchen.


Drittens sieht es gegenseitige Maßnahmen vor. Wenn ein Land oder eine Region Exportkontrollmaßnahmen missbraucht, um die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas zu gefährden, kann China angesichts seiner tatsächlichen Situation gegenseitige Maßnahmen gegen dieses Land oder diese Region ergreifen.


Volltext des Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China.

(angenommen auf der 22. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses am 17. Oktober 2020)
Katalog

 

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II Kontrollrichtlinien, Kontrolllisten und Kontrollmaßnahmen
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Exportverwaltung von Gegenständen mit doppeltem Verwendungszweck
Abschnitt 3 Verwaltung der Militärexporte
Kapitel III Überwachung und Verwaltung
Kapitel IV Gesetzliche Haftung
Kapitel V ergänzende Bestimmungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

 

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Wahrung der nationalen Sicherheit und Interessen, der Erfüllung internationaler Verpflichtungen wie der Nichtverbreitung sowie der Stärkung und Regulierung der Ausfuhrkontrolle.


Artikel 2 dieses Gesetzes gilt für die Ausfuhrkontrolle von Gegenständen mit doppeltem Verwendungszweck, Militärprodukten, Nuklearprodukten und anderen Gütern, Technologien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wahrung der nationalen Sicherheit und Interessen sowie der Erfüllung internationaler Verpflichtungen wie der Nichtverbreitung (im Folgenden) als kontrollierte Gegenstände bezeichnet).
Der im vorhergehenden Absatz erwähnte Begriff "kontrollierte Gegenstände" umfasst die relevanten technischen Daten und andere Daten.

Die in diesem Gesetz erwähnte Ausfuhrkontrolle bedeutet, dass der Staat unzulässige oder restriktive Maßnahmen gegen die Weitergabe kontrollierter Gegenstände aus dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik China ins Ausland und die Bereitstellung kontrollierter Gegenstände durch Bürger, juristische Personen und nicht rechtsfähige Organisationen ergreift der Volksrepublik China an ausländische Organisationen und Einzelpersonen.


In diesem Gesetz erwähnte Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck beziehen sich auf Waren, Technologien und Dienstleistungen, die sowohl zivilen als auch militärischen Nutzen haben oder zur Verbesserung des militärischen Potenzials beitragen, insbesondere solche, die für das Design, die Entwicklung, die Herstellung oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und deren Verwendung verwendet werden können Liefermittel.


In diesem Gesetz erwähnte Militärprodukte beziehen sich auf Geräte, spezielle Produktionsgeräte und andere verwandte Güter, Technologien und Dienstleistungen, die für militärische Zwecke verwendet werden.

Nuklear, wie in diesem Gesetz erwähnt, bezieht sich auf Kernmaterialien, Kernausrüstung, nichtnukleare Materialien für Reaktoren und verwandte Technologien und Dienstleistungen.

Artikel 3 der Exportkontrollarbeiten muss dem allgemeinen nationalen Sicherheitskonzept entsprechen, den internationalen Frieden wahren, Sicherheit und Entwicklung koordinieren sowie das Management und die Dienstleistungen der Exportkontrolle verbessern.


Artikel 4 Der Staat führt ein einheitliches Ausfuhrkontrollsystem ein, das durch die Formulierung von Kontrolllisten, Katalogen oder Katalogen (im Folgenden als Kontrolllisten bezeichnet) und die Umsetzung der Ausfuhrgenehmigungen verwaltet wird.


Artikel 5 Die Abteilungen des Staatsrates und der Zentralen Militärkommission, die die Funktionen der Ausfuhrkontrolle (im Folgenden als staatliche Verwaltung der Ausfuhrkontrolle bezeichnet) wahrnehmen, sind für die Arbeit der Ausfuhrkontrolle gemäß der Aufteilung der Zuständigkeiten verantwortlich. Andere einschlägige Abteilungen des Staatsrates und der Zentralen Militärkommission sind für die Ausfuhrkontrollarbeiten gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit verantwortlich.

Der Staat richtet einen Koordinierungsmechanismus für die Ausfuhrkontrolle ein, um wichtige Fragen der Ausfuhrkontrolle zu koordinieren. Die staatliche Verwaltung der Ausfuhrkontrolle und die zuständigen Abteilungen des Staatsrates arbeiten eng zusammen, um den Informationsaustausch zu stärken.


Die staatliche Verwaltung für Ausfuhrkontrollen richtet gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen einen Experten-Konsultationsmechanismus für die Ausfuhrkontrolle ein, um Ratschläge zur Ausfuhrkontrolle zu erteilen.


Die staatliche Verwaltung für Exportkontrolle gibt rechtzeitig Richtlinien für die Exportkontrolle für die relevanten Branchen heraus, um die Exportunternehmen bei der Einrichtung und Verbesserung des internen Compliance-Systems für die Exportkontrolle und der Standardisierung ihres Betriebs zu unterstützen.


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