Der „Unreliable Entity List Mechanism“ des Handelsministeriums hat die erste Liste veröffentlicht
Bekanntmachung Nr. 1 von 2023 zum Arbeitsmechanismus der Liste unzuverlässiger Entitäten
Um die nationale Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen zu wahren, in Übereinstimmung mit dem „Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China“, dem „Nationalen Sicherheitsgesetz der Volksrepublik China“ und anderen relevanten Gesetzen, die Arbeit Der Mechanismus der Liste unzuverlässiger Einheiten basiert auf Artikel 2 und Artikel 2 der "Verordnungen zur Liste unzuverlässiger Einheiten". Artikel 8 und Artikel 10 und andere einschlägige Bestimmungen,Beschlossen, Lockheed Martin Corporation und Raytheon Missiles & Defense, die an Waffenverkäufen nach Taiwan beteiligt sind, in die Liste der unzuverlässigen Unternehmen aufzunehmen und die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
1. Den oben genannten Unternehmen ist es untersagt, sich an Import- und Exportaktivitäten mit Bezug zu China zu beteiligen;
2. den oben genannten Unternehmen verbieten, neue Investitionen in China zu tätigen;
3. Verbot der Einreise von leitenden Angestellten der oben genannten Unternehmen;
4. die Arbeitserlaubnis, den Aufenthalt und die Wohnsitzqualifikation der oben genannten Führungskräfte in China abzulehnen und zu annullieren;
fünf, jeweils Geldbußen gegen die oben genannten Unternehmen verhängen, ist der Betrag doppelt so hoch wie der Betrag der Waffenverkaufsverträge verschiedener Unternehmen mit Taiwan seit der Umsetzung der "Unzuverlässige Entity List Regulations". Die oben genannten Unternehmen leisten die Zahlung gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Wenn diese Entscheidung nicht innerhalb der Frist umgesetzt wird, wird der Arbeitsmechanismus der Liste unzuverlässiger Einheiten zusätzliche Bußgelder und andere Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz ergreifen.
Angelegenheiten, die in dieser Bekanntmachung nicht behandelt werden, werden gemäß den „Vorschriften zur Liste unzuverlässiger Stellen“ umgesetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Arbeitsmechanismus der Liste unzuverlässiger Entitäten
(Kapitel des Handelsministeriums)
16. Februar 2023
Verordnung des Handelsministeriums Nr. 4 von 2020
Unreliable Entity List Regulations
Artikel 1Um die nationale Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen zu wahren, eine faire und freie internationale Wirtschafts- und Handelsordnung aufrechtzuerhalten und die legitimen Rechte und Interessen chinesischer Unternehmen, anderer Organisationen oder Einzelpersonen gemäß dem „Außenhandelsgesetz des Volkes“ zu schützen. s Republic of China", "National Security Law of the People's Republic of China", etc. Relevante Gesetze formulieren diese Vorschriften.
Artikel 2Der Staat richtet ein unzuverlässiges Listensystem ein und ergreift entsprechende Maßnahmen gegen das folgende Verhalten ausländischer Unternehmen bei internationalen Wirtschafts- und Handelsaktivitäten und damit verbundenen Aktivitäten:
(1) Gefährdung der nationalen Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen Chinas;
(2) Verstoß gegen normale Markttransaktionsgrundsätze, Unterbrechung normaler Transaktionen mit chinesischen Unternehmen, anderen Organisationen oder Einzelpersonen oder Ergreifung diskriminierender Maßnahmen gegen chinesische Unternehmen, andere Organisationen oder Einzelpersonen, wodurch die legitimen Rechte und Interessen chinesischer Unternehmen, anderer Organisationen oder Einzelpersonen ernsthaft beeinträchtigt werden.
Der in diesen Vorschriften erwähnte Begriff „ausländische Unternehmen“ umfasst ausländische Unternehmen, andere Organisationen oder Einzelpersonen.
Artikel 3Die chinesische Regierung hält an einer unabhängigen Außenpolitik fest, hält sich an die Grundnormen der internationalen Beziehungen wie gegenseitige Achtung der Souveränität, gegenseitige Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, Gleichheit und gegenseitigen Nutzen, wendet sich gegen Unilateralismus und Protektionismus, schützt entschlossen die Kerninteressen der Land, sichert das multilaterale Handelssystem und fördert den Aufbau einer offenen Weltwirtschaft.
Artikel 4Der Staat richtet einen Arbeitsmechanismus (im Folgenden als Arbeitsmechanismus bezeichnet) ein, an dem die zuständigen Abteilungen der zentralen staatlichen Organe teilnehmen, und ist für die Organisation und Umsetzung des Systems der Liste unzuverlässiger Einheiten verantwortlich. Das Arbeitsmechanismusbüro ist in der zuständigen Handelsabteilung des Staatsrates angesiedelt.
Der fünfteDer Arbeitsmechanismus entscheidet, ob das Verhalten relevanter ausländischer Stellen gemäß seiner Befugnis oder auf der Grundlage von Vorschlägen und Berichten relevanter Parteien untersucht wird; wenn sie beschließt, eine Untersuchung durchzuführen, wird sie eine Ankündigung machen.
Artikel 6Der Arbeitsmechanismus kann das Verhalten relevanter ausländischer Unternehmen untersuchen, indem er relevante Parteien befragt, relevante Dokumente und Materialien konsultiert oder kopiert und andere notwendige Methoden anwendet. Während der Untersuchung können relevante ausländische Stellen Erklärungen und Verteidigungen abgeben.
Der Arbeitsmechanismus kann beschließen, die Untersuchung entsprechend der tatsächlichen Situation auszusetzen oder zu beenden; Ändert sich der Sachverhalt, der der Entscheidung über die Aussetzung der Untersuchung zugrunde liegt, erheblich, so kann die Untersuchung wieder aufgenommen werden.
Artikel 7Der Arbeitsmechanismus entscheidet auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse darüber, ob das betreffende ausländische Unternehmen in die Liste der unzuverlässigen Unternehmen aufgenommen wird, berücksichtigt umfassend die folgenden Faktoren und gibt eine Ankündigung ab:
(1) das Ausmaß des Schadens für Chinas nationale Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen;
(2) das Ausmaß der Schädigung der legitimen Rechte und Interessen chinesischer Unternehmen, anderer Organisationen oder Einzelpersonen;
(3) Ob es die geltenden internationalen Wirtschafts- und Handelsregeln einhält;
(4) Andere Faktoren, die berücksichtigt werden sollten.
achteWenn die Tatsachen über das Verhalten des ausländischen Unternehmens klar sind, kann der Arbeitsmechanismus die in Artikel 7 dieser Vorschriften festgelegten Faktoren direkt berücksichtigen und eine Entscheidung darüber treffen, ob es in die Liste der unzuverlässigen Unternehmen aufgenommen wird; ist die Entscheidung enthalten, so ist sie bekannt zu geben.
Artikel 9Die Ankündigung, ein ausländisches Unternehmen in die Liste der unzuverlässigen Unternehmen aufzunehmen, kann an die Risiken von Transaktionen mit dem ausländischen Unternehmen erinnern und die Frist für das ausländische Unternehmen festlegen, um sein Verhalten entsprechend der tatsächlichen Situation zu korrigieren.
Artikel 10Für ausländische Unternehmen, die in der Liste unzuverlässiger Unternehmen aufgeführt sind, kann der Arbeitsmechanismus beschließen, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen (im Folgenden als „Handhabungsmaßnahmen“ bezeichnet) entsprechend der tatsächlichen Situation zu ergreifen, und eine Ankündigung machen:
(1) die Beteiligung an Import- und Exportaktivitäten im Zusammenhang mit China einschränken oder verbieten;
(2) seine Investitionen in China einschränken oder verbieten;
(3) Beschränkung oder Verbot der Einreise von relevantem Personal, Transportmitteln usw.;
(4) die Arbeitserlaubnis, den Aufenthalt oder die Wohnsitzqualifikation seines zuständigen Personals in China einschränken oder annullieren;
(5) Verhängung einer der Schwere der Umstände entsprechenden Geldbuße;
(6) Sonstige erforderliche Maßnahmen.
Die im vorstehenden Absatz festgelegten Handhabungsmaßnahmen werden von den zuständigen Abteilungen gemäß der gesetzlichen Aufgabenverteilung durchgeführt, und andere relevante Einheiten und Personen wirken an der Umsetzung mit.
Artikel 11Ist der betreffende ausländische Rechtsträger in der Bekanntmachung der Unzuverlässigkeitsliste zur Bestimmung der Frist zur Berichtigung des betreffenden ausländischen Rechtsträgers aufgeführt, werden die in § 10 dieses Reglements vorgesehenen Abwicklungsmaßnahmen nicht innerhalb der Frist getroffen; Die Bestimmungen des Artikels 10 treffen Maßnahmen, um damit umzugehen.
Artikel 12Relevante ausländische Unternehmen dürfen sich nur eingeschränkt oder gar nicht an China-bezogenen Import- und Exportaktivitäten beteiligen. Wenn chinesische Unternehmen, andere Organisationen oder Einzelpersonen unter besonderen Umständen wirklich Transaktionen mit dieser ausländischen Einrichtung durchführen müssen, sollten sie einen Antrag beim Büro des Arbeitsmechanismus stellen, und sie können nach Genehmigung mit der ausländischen Einrichtung zusammenarbeiten. Das ausländische Unternehmen führt die entsprechende Transaktion durch.
Artikel 13Der Arbeitsmechanismus kann beschließen, die betreffende ausländische Einrichtung entsprechend der tatsächlichen Situation von der Liste der unzuverlässigen Einrichtungen zu streichen; Wenn die betreffende ausländische Einheit ihr Verhalten korrigiert und Maßnahmen ergreift, um die Folgen des Verhaltens innerhalb der in der Ankündigung angegebenen Korrekturfrist zu beseitigen, trifft der Arbeitsmechanismus eine Entscheidung, sie von der Liste der unzuverlässigen Einheiten zu streichen. Entitätsliste.
Relevante ausländische Unternehmen können beantragen, sie von der Liste der unzuverlässigen Unternehmen zu streichen, und der Arbeitsmechanismus entscheidet, ob sie entsprechend der tatsächlichen Situation entfernt werden.
Die Entscheidung, das betreffende ausländische Unternehmen von der Liste unzuverlässiger Unternehmen zu streichen, wird bekannt gegeben; Ab dem Datum der Bekanntgabe werden die gemäß Artikel 10 dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen nicht mehr durchgeführt.
Artikel 14Diese Ordnung tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.